Datenschutzberatung: Immer auf der sicheren Seite.
Datenschutz ist nicht nur im Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO, sondern auch in vielen verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt, wie z.B. dem Telemediengesetz (TMG) und der Kirchendatenschutzordnung (KDO).
Neben den spezialgesetzlichen Datenschutzvorschriften sind insbesondere für die Bereiche Arbeitnehmerdatenschutz und Datenschutz bei Marketingmaßnahmen arbeitsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu beachten.
Unsere fachkundigen Berater orientierten sich am aktuellen Gesetzesstand. Durch die jüngsten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist beispielsweise der Schutz der Mitarbeiter- und Kundendaten erheblich verstärkt worden. Wir behalten die gesetzlichen Entwicklungen für Sie stets im Auge, um Ihr Unternehmen frühzeitig optimal darauf vorzubereiten.
Wichtige Leistungen in der Datenschutzberatung
Für alle individuellen Fragestellungen bieten Ihnen unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragte Mitarbeiter maßgeschneiderte Lösungen z.B. zu:
- datenschutzkonformer Umgang mit Mitarbeiterdaten (Arbeitnehmerdatenschutz),
- Einführung und Gestaltung neuer IT-Systeme oder -Projekte,
- datenschutzgerechte Gestaltung von Outsourcing-Projekten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung §11,
- rechtskonforme Durchführung von Marketingmaßnahmen und Social Media Kampagnen oder
- datenschutzkonforme Videoüberwachung im Unternehmen